Problemdeponie in Neuwiller

Roemisloch-Deponie

Stellungnahme des Gemeinderates

RM. Die in den letzten Wochen in den Medien geführte Diskussion über die Neuwiller Chemiedeponie Roemisloch betrifft in der Tat auch Oberwil.

Vorgeschichte
In den 50er Jahren hatten die Basler Chemie-Unternehmen, meist über Drittfirmen aus dem Entsorgungsbereich, in der ganzen Region verschiedene Materialien gegen Ablagerungsgebühren deponieren lassen. Das Roemisloch in Neuwiller wurde ebenfalls als Chemiedeponie bis ins Jahr 1960 genutzt. Im zweiten Semester 1960 wurden weitere Ablagerungen vom Gemeinderat Neuwiller untersagt und auch eingestellt. Die Deponie wurde mit einem Humusdeckel abgeschlossen.

Oberwiler Interessen ...

Der Gemeinderat Oberwil suchte ab 1962 eine Möglichkeit, Aushubmaterial insbesondere vom bevorstehenden Bau des Thomasgarten-Schulhauses günstig deponieren zu können. Dabei kam man auf die Idee, dieses Aushubmaterial auf dem Neuwillerweg zum Roemisloch zu führen und dort im Graben unterhalb der geschlossenen Deponie abzulagern.
Dafür wäre man auch bereit gewesen, den Neuwillerweg entsprechend bis zur Deponie auf Oberwiler Kosten auszubauen. Der damalige Gemeinderat suchte das Gespräch mit den Neuwiller Kollegen und nahm Abklärungen mit den Zoll- sowie mit den kantonalen Behörden vor. Anfangs 1963 erteilte der Gemeinderat Neuwiller der Gemeinde Oberwil eine Bewilligung, ausschliesslich Aushubmaterial, aber keine Industrie- bzw. Chemie-Abfälle, im Roemisloch zu lagern. Gestützt auf diesen Beschluss machte sich der Oberwiler Gemeinderat daran, das benötigte Land zu sichern. Dazu trat man mit einer grossen Zahl an Landeigentümern in Kontakt, um das benötigte Areal zu erwerben bzw. zu pachten. Ende November 1963 konnte Oberwil einen Landerwerbsvertrag und einen Pachtvertrag unterzeichnen. Bis Ende März 1964 hatten auch alle involvierten Neuwiller Grundeigentümer unterschrieben. Der Pachtvertrag wurde auf 17 Jahre abgeschlossen und der ganze Pachtzins vorschüssig auf einmal entrichtet.

... und was daraus wurde

Bei der nächsten Gesamterneuerungswahl in den Gemeinderat von Neuwiller gewannen die Deponiegegner. Dies führte dazu, dass der Gemeinderat von Neuwiller im Februar 1966 ein generelles Deponieverbot für den ganzen Gemeindebann erliess. Dieser Entscheid wurde im Laufe des Jahres 1966 nochmals bestätigt. Was danach folgte, füllt Dossiers. Die Gemeinde Oberwil, die den Pachtvertrag und auch den Landerwerb nur unter dem Aspekt der Ablagerung von Aushubmaterial abschloss, versuchte auf dem auch in Frankreich recht dschungelhaften Instanzenweg ihren Anspruch, der auf der erwähnten Bewilligung von 1963 beruhte, durchzusetzen. Vergeblich, es blieb bei dem Deponieverbot. Somit wurde nicht eine einzige Schaufel Oberwiler Aushubmaterial im Roemisloch abgelagert.

In der Zwischenzeit ist der Pachtvertrag unbenutzt abgelaufen. Geblieben ist jedoch eine sehr lange Parzelle, auf der Teile der erwähnten Chemiedeponie liegen. Seitens des Gemeinderates wurden keine Anstrengungen unternommen, die Parzelle zu verkaufen. Es hätte wohl auch kaum Sinn gemacht, denn dieser weitgehend mit Wald bestockte Graben hätte wohl kaum ein Käuferinteresse geweckt. Als Grundeigentümer in Frankreich hat die Gemeinde Oberwil auch stets die fällige Grundsteuer entrichtet; nebenbei, ein bescheidener Betrag.

Fazit für Oberwil

Die Gemeinde Oberwil ist ein Grundeigentümer unter mehreren, deren Land an der Deponie Roemisloch beteiligt ist. Aufgrund von Planunterlagen kann man annehmen, dass etwa 30 bis maximal 40 % der Deponiefläche auf der Oberwiler Parzelle liegen. Dieser Anteil an Deponiefläche macht bestenfalls etwa 20 % der ganzen Parzellenfläche aus. Die Parzelle ist aber insofern stärker tangiert, als sie den nördlichen Rand des Grabens bildet, durch den der zeitweilige Ausfluss aus der Deponie läuft. Die Gemeinde Oberwil wurde erst Landeigentümer, als die Chemiedeponie Roemisloch bereits geschlossen war. Deshalb hat sie weder je eine Bewilligung zur Ablagerung von Industrieabfall erteilt, noch je Deponiegebühren erhalten.

Wo steht das Thema heute?

Die Interessengemeinschaft Deponiesicherheit Region Basel (IG DRB) führt gemäss ihrer eigenen WebSite die notwendigen Abklärungen für Deponien in der Regio Basel durch, welche von Mitgliedern zur Ablagerung von Chemieabfällen verwendet wurden. Sie ist ein Verein dem folgende Firmen angehören: Ciba SC, Novartis, Roche, Clariant, Rohner, SF-Chem, Syngenta. Die IG DRB hat den französischen Behörden bezüglich Deponie Roemisloch eine Vereinbarung vorgeschlagen, die sich auf Risiko-Analysen einer schweizerischen und einer französischen Fachfirma stützt. Die IG DRB steht in regem Kontakt mit den französischen Behörden, dem Gemeinderat von Allschwil und dem Amt für Umweltschutz und Energie des Kantons Basel-Landschaft. Gemäss den Informationen, die der Oberwiler Gemeindepräsident von Alain Escalin, Maire von Neuwiller, erhielt, verlangte Neuwiller von den französischen Behörden ein Gegengutachten, was diese aber ablehnten. Deshalb zog die Gemeinde Neuwiller auf eigene Rechnung in der Person des Genfer Professors Wildi einen Experten für Deponiesicherheit zu. Wildi kommt zu einer abweichenden Beurteilung und schlägt verschiedene Massnahmen vor. Der Gemeinderat Neuwiller ist nun bestrebt, dass die zuständigen Stellen in Frankreich diese Massnahmen in die erwähnte, französischerseits noch nicht unterzeichnete Vereinbarung aufnehmen.

Wie weiter für Oberwil?

Da nach dem französischen Recht nicht primär der Grundeigentümer sondern der Zustands- bzw. der Verhaltensstörer für die Behebung aufkommen muss, ist die Gemeinde Oberwil als Grundeigentümerin nicht miteinbezogen. Und da wir von den Emissionen der Deponie im Gegensatz zur Gemeinde Allschwil nur als Parzellenbesitzer aber nicht als Hoheitsgebiet betroffen sind, hat die Gemeinde Oberwil vorerst auch keinen Einfluss auf das ganze Verfahren. Der Gemeinderat wird die Angelegenheit jedoch eng verfolgen und die Bevölkerung auf dem laufenden halten.


Der Gemeinderat